Nr: PLZ Ort, Ortsteil,Teil vom Ort,Teil vom Ortsteil Gemeinde Bezirk         Kanton
Nr.:  06 CH - 3655 Sigriswil; Weiler Buchholz Teil vom Ortsteil Meiersmaad Sigriswil Thun Bern
     
Gemeindeverwaltung Sigriswil
Kreuzstrasse 1
3655 Sigriswil
Telefon +41 (0)33 252 90 20
Fax     +41 (0)33 252 90 80
www.sigriswil.ch

Gemeindepräsiden
Anton Amböhl

 

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 









 


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Sigriswil ist eine politische Gemeinde im Verwaltungskreis Thun des Kantons Bern in der Schweiz.
Der grösste Teil der Gemeinde Sigriswil liegt auf einer Sonnenterrasse über dem rechten Ufer des Thunersees. Sie erstreckt sich von dessen Ufer (560m) ansteigend zur Blueme (1392m) und zum Sigriswilergrat (Sigriswiler Rothorn 2051m). Ein kleinerer (hinterer) Teil des Gemeindegebietes befindet sich am Nord- und Osthang der Blueme und am Westhang des hinteren Sigriswilergrats und gehört zum Einzugsgebiet der Zulg, welche erst nach Thun in die Aare fliesst.
Die Gemeinde besteht aus den 11 Ortschaften: Aeschlen ob Gunten, Gunten, Meiersmaad, Merligen, Ringoldswil, Schwanden, 
Sigriswil, Tschingel ob Gunten, Wiler, Endorf und Reust sowie dem Justistal. 
Die Ortschaften Meiersmaad und Reust liegen in hinteren Teil des Gemeindegebietes.
 
Der Name Sigriswil setzt sich aus dem althochdeutschen Personennamen Sigiheri oder Sigirih und der Ortsnamenendung -wilari (kleines Dorf, Weiler) zusammen.
Steinzeitlicher Fund in Gunten, bronzezeitliche Funde in Merligen, Gunten, Sigriswil, Ringoldswil und Justistal. Orts- un
welcher aus dem Lateinischen Cingulum stammt, beweise eine Urbarmachung in römischer Zeit, ist nicht haltbar. Tschingel ist eines der im Berner Oberland häufig vorkommenden romanischen Lehnwörter, die sich in alemannischer Zeit erhalten haben. Daher kommen solche Wörter für eine siedlungsgeschichtliche Auswertung nicht in Betracht. Auch das Wort Gunten ist in der 
alteren Forschung zu unrecht als ein Wort aus römischer Zeit bezeichnet worden. Heute wird es als romanisches Lehnwort gallischen Ursprungs betrachtet.) Im 10. Jahrhundert gehört das Gebiet der Gemeinde zum Herzogtum Schwaben, im 11. Jahrhundert zum Königreich Hochburgund, mit welchem Sigriswil 1033 wieder zum Reich gelangt. In den folgenden Jahrhunderten Abhängigkeit der ursprünglich freien Bauern von weltlichen und geistlichen Grundherren. Im 13. Jahrhundert gehört Sigriswil lehnsrechtlich 
zur Freiherrschaft Oberhofen, nach der Ermordung Albrecht I. von Habsburg (1308) unter Beteiligung von Walter III. von Eschenbach kommt Oberhofen und damit Sigriswil unter österreichische Herrschaft. 1313 wird Sigriswil kyburgisches Reichslehen Graf Eberhard II. von Kyburg-Burgdorf (Sigriswiler Freiheitsbrief); 1406 bernische Herrschaft; bis 1471 Freigericht zusammen mit Steffisburg, dann bis 1798 eigenes Gericht. 1627 Eingliederung des Justistals in das Gemeindegebiet. Während der Helvetik zu Kanton Oberland, von 1803 bis 1832 wieder Freigericht. Die Urgemeinde ist eine reine wirtschaftliche Güter- und Nutzungsgemeinde; sie erhielt unter grundherrschaftlicher Verwaltung die kleine 

Gerichtsbarkeit. Im 15. Jahrhundert erfolgt eine starke Einwanderung und die innere Abschottung der uransässigen Bewohnerschaft gegen die Neuzuzüger. Im Gegensatz zu anderen Regionen in Berner Oberland wurde die Reformation in Sigriswil widerstandslos akzeptiert. 1650 erfolgt mit der Seyordnung die Regelung der Verhältnisse zwischen Alteingesessenen und Hintersassen sowie zwischen den oberen Ortschaften und der Ortschaft Merligen um unklare Nutzung der Allmenden. Seit 1690 Burgergemeinde mit persönlichem Anrecht auf Heimatschein. Aufgrund des neuen kantonalen Gemeindegesetzes wurde 1832 eine neue Gemeindeordnung (Einwohnergemeinde) angenommen. Die neue Verfassung von 1831 liess in der Gemeindeorganisation jedoch alles beim Alten. Die Burgergüter blieben unangetastet als Privateigentum bestehen, wodurch der neu geschaffenen Einwohnergemeinde Burger- und Einwohnergemeinde; 1868 fand schliesslich die Übergabe des allgemeinen Burgergutes an die Einwohnergemeinde sowie die Auflösung der Burgergemeinde statt. Mitte des 19. Jahrhunderts fanden Parteikämpfe zwischen Liberalen und Konservativen statt, die den Strassenbau ablehnten; 1852 Bau der Seestrasse bis Gunten, 1873 Verlängerung nach Merligen, danach kontinuierlicher Ausbau des Strassennetzes. 1908 beschloss die Gemeindeversammlung, sich finanziell an einer Drahtseilbahn zwischen Gunten und Siriswil zu beteiligen. Der finanzielle Aufwand für eine Bahn erwies sich aber als zu gross, und man entschloss sich 1914 zugunsten des Automobilverkehrs. Post und Telegraph erreichten die Gemeinde Ende des 19. Jahrhunderts, Telephonverbindung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Weitere Aufgaben der Gemeinde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Wildbachverbauungen, Aufforstungen, Vermessungsarbeiten, Wasserfassungen und der Schulhausbau. 1898 fand in Merligen ein Dorfbrand statt, der einen Teil des Dorfes zerstörte.
Erste Kirche in Sigriswil. um 1000 erbaut von Rudolf II. von Hochburgund (Strättliger Chronik); Bis zur Reformation
Zugehörigkeit zum Bistum Konstanz; Patronat Im 13. Jahrhundert bei den Edlen von Bremgarten, Burkhard von Unspunnen u. a., ab 1222 beim Kloster Interlaken, nach der Reformation bei Bern, aber mit eigenem Chorgericht. Mitte 15. Jahrhundert Umbau (spätgotische Fundamente), 1678/79 Neubau im Typus der evangelischen Predigtkirche. Weitere Renovationen 1784, 1838, 1866 und 1957. Schutzpatron St. Gallus. 1937 Einweihung der Kirche Merligen. Über ihr Amt hinaus Spuren hinterlassen haben die Pfarrer Christoph Pfäfferlin (1555–1565) als Humanist und Botaniker, Gottlieb Jakob Kuhn (1799–1806) als Dichter und Karl Howald (1833–1869) als Chronist.
Die Landwirtschaft ursprünglich Dreifelderwirtschaft mit freien Bauern. Beginn des Rebbaus am Thunersee vermutlich in 
römischer Zeit. Selbstversorgung der Gemeinde in Brot und Wein. Im 18. Jahrhundert Einführung der Graswirtschaft (Stallfütterung), vermehrte Milcherzeugung und Fruchtwechsel sowie Einführung der Kartoffel und Rückgang des Ackerbaus. 
Ende des 18. Jahrhunderts durch Degeneration der Rebstöcke bedingter Niedergang des Rebbaus. 1851 und 1858 regeln 
Schutzbestimmungen und ein neues Forstgesetz die Waldnutzung und beenden den Raubbau durch die Landwirtschaft. Im 
20. Jahrhundert Verminderung und Vergrösserung der landwirtschaftlichen Betriebe, Zunahme der Kuhbestände und weiterer 
Rückgang der Ackerfläche. Die Landwirtschaft bleibt bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts Hauptwirtschaftszweig; 1831 Einführung der Gewerbefreiheit, Zunahme von Gastwirtschaft und Gewerbe; 1858 Beginn des Fremdenverkehrs (erste Werbeschrift); Im 20. Jahrhundert ist Sigriswil keine rein bäuerliche Gemeinde mehr, viele erwerben ihren Verdienst in der Hotellerie, im Gewerbe, Handel und Verkehr sowie in den Fabriken in Thun.
 
 
 
 
 
 
Buchholz an der Grenze zur Gemeinde Teufenthal.                                                                                                                  Meiersmaat, links im Hintergrund Buchholz

 






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